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Neben dem Studium als Freelancer oder Selbstständiger jobben

Wer nebenbei etwas dazuverdienen möchte, sollte einiges beachten.

Gerade während der Studienzeit haben viele Studenten das Bedürfnis, einer Tätigkeit nachzugehen. Das ergibt sich zum einen aus chronischer Geldnot aber auch aus dem Wunsch nach einer beruflichen Orientierung. Das neue Wissen will schließlich praktisch angewendet werden.

Da eine Anstellung für viele Studenten schon aus Zeitgründen eine schwierige Angelegenheit ist, interessieren sich immer mehr von ihnen für die Möglichkeit, nebenher in einer selbstständigen Tätigkeit zu arbeiten. Tatsächlich nehmen die Gründungen und Tätigkeiten als Freelancer im Studium stetig zu. Worauf ist dabei zu achten?

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Mögliche freiberufliche Tätigkeiten als Student

Das breite Feld der Freelancer eröffnet viele interessante Möglichkeiten in den verschiedensten Branchen und Themenbereichen. Gerade im kreativen Bereich sind die Nachwuchskräfte von der Universität gefragt. Ob als Grafiker, Programmierer oder Texter - vor allem in diesen Branchen sind Studenten keine Seltenheit. Immer beliebter werden aber auch Tätigkeiten im wissenschaftlichen oder sozialen Bereich. Natürlich ergibt es Sinn, wenn die eigene freiberufliche Ausübung in irgendeiner Form mit dem eigenen Studium zu tun hat. Auf diese Weise können bereits Kontakte für die Zeit nach dem Studium geknüpft werden.

Es ist natürlich auch möglich, ein eigenes Gewerbe zu gründen. Die Tätigkeit als klassischer Unternehmer ist jedoch mit mehr Papieraufwand verbunden. Viele Studenten greifen daher zu der Möglichkeit, als Freelancer oder Freiberufler tätig zu werden.

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Was sind die Unterschiede zwischen Unternehmern und Freelancern?

In Deutschland ist ziemlich konkret formuliert, in welchen Branchen Freiberufler tätig sein können. Das gilt generell für Berufe aus dem kreativen Bereich, dem sozialen Sektor, der Wissenschaft oder der Erziehung. Selbstständige, die nicht in diesen Branchen tätig sind und zum Beispiel direkt mit Waren handeln, werden vom deutschen Staat und insbesondere vom Finanzamt als Gewerbetreibende klassifiziert. In diesem Fall ist eine Anmeldung der eigenen Tätigkeit ebenso nötig wie die typische Buchführung, die mit dem Gewerbe vorhanden ist. Ausnahme sind dabei die Kleinunternehmer, die an Freibeträge bei ihren jährlichen Einkünften gebunden sind und entsprechend den Aufwand bei der Buchhaltung deutlich reduzieren können.

Die Freibeträge für studentische Freelancer

Studenten müssen bei ihren Einkünften und den Tätigkeiten neben dem Beruf darauf achten, dass sie die verschiedene Freibeträge einhalten. Wichtig ist beispielsweise die Grenze für den Zuverdienst von Bafög-Empfängern. Wer mehr als 5400 Euro im Jahr verdient, bekommt die entsprechenden Einkünfte vom Bafög abgezogen. Auch der Steuerfreibetrag spielt eine Rolle: Im Jahr 2019 gibt es einen Freibetrag von 9166 Euro. Wer darüber hinaus verdient, muss die eigenen Einkünfte zu versteuern.

Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, darf der jährliche Umsatz zudem die Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten. Wichtig: Es handelt sich um den Umsatz und nicht um den Gewinn. Wer also mit hochwertigen Waren handelt, kann schnell den entsprechenden Betrag erzielen. Ist man zudem immer noch über die Familie versichert, kann die Krankenkasse entsprechende Grenzen für den Zuverdienst aussprechen. Werden diese überschritten, kann es sein, dass man sich eine der studentischen Krankenversicherungen aussuchen muss.

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Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit als Student

Wer vorhat, sich zu einer solchen Tätigkeit zu verpflichten, muss die eigenen Ambitionen vier Wochen vorher beim Finanzamt anzeigen. Die entsprechenden Formulare für die Anmeldung als Freiberufler sind ebenso im Internet zu erhalten wie die nötigen Unterlagen für die Anmeldung eines Gewerbes. Darüber hinaus muss die Krankenkasse informiert werden. Das Finanzamt überprüft dann auch die Einstufung. Ob man als Freiberufler zählt oder nicht, wird im Zuge der Anmeldung bekanntgegeben. Wer in einer oben gelisteten Branche arbeitet, sollte in diesem Schritt aber keine weiteren Probleme mit dem Amt bekommen. Auch die nötigen steuerlichen Vorkehrungen werden auf den Seiten vom Finanzamt oder der IHK noch einmal genauer erklärt.

Tätigkeit als Freiberufler: Von der Rechnung zur EÜR

Wer die wichtigsten Schritte der Anmeldung hinter sich hat und mit der Tätigkeit beginnt, muss natürlich die einen oder anderen Schritte in den neuen beruflichen Alltag einplanen. Am wichtigsten ist dabei die Buchführung im Sinne der Rechnungen. Die eigenen Dienstleistungen sollen schließlich auch zu Einkommen führen. Entsprechend der eigenen Vereinbarung müssen die meisten Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer ausweisen, was ein Vorteil im Wettbewerb um die begehrten Aufträge ist. Als Freiberufler ist es je nach Produkt nötig, sieben oder 19 Prozent Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen auszuweisen. Diese Steuer muss dann an das Finanzamt abgeführt werden.

Zwar ist keine Steuererklärung nötig, wenn man als Freiberufler arbeitet, wohl aber eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Diese weist die eigenen Ausgaben und Einnahmen aus und ist die Grundlage für die weitere Besteuerung.

Alles in allem ist es also gar nicht so schwer, neben dem Studium eine Tätigkeit als Unternehmer oder Freiberufler zu starten. Es kann ein guter Schritt für die Karriere sein und sorgt für Nebeneinkünfte in einer Zeit, in der die Finanzen bei den meisten Studenten stets knapp bemessen sind.