1 Min.

Miete und Nebenkosten von der Steuer absetzen

Wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, können viele Miet- und Wohnkosten von der Steuer abgesetzt werden.

Miete und Strom können vollständig angesetzt werden, wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, und anteilig beim Arbeitszimmer.

Bis einschließlich 2013 ist das einfach: Für die Absetzbarkeit der Unterhaltungskosten am Studienort und Fahrten zum Heimatort reicht es aus, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Heimatort verbleibt. Dieser Lebensmittelpunkt (Heimatort) sollte mindestens zwei Mal im Monat aufgesucht werden.

Ab 2014 genügt es nicht mehr, wenn du im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnst oder wenn du eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen bekommen hast. Dafür musst du neben dem Innehaben einer Wohnung aus eigenem Recht als Eigentümer oder Mieter oder aus gemeinsamen oder abgeleitetem Recht als Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie Mitbewohner auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung vorweisen (laufende Kosten der Haushaltsführung). Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung musst du in jedem Fall nachweisen – mittels eines Vertrags!

Mehr informationen zur doppelten Haushaltsführung.