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Was die Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuererklärung zu tun hat

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung gibt Auskunft über sämtliche persönliche Daten.

Wenn sich der Mai dem Ende neigt, bricht bei vielen Panik aus. Schließlich ist der 31. Mai der letztmögliche Tag, um die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Wer bis dahin nur auf der faulen Haut gelegen hat, muss sich sputen, ansonsten drohen Bußgelder.

Die meisten Studenten können sich allerdings Zeit lassen, in der Regel bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Einzig pflichtveranlagte Studenten müssen ebenfalls bis Ende Mai eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Alle anderen können sich bei Gelegenheit mal ihre Lohnsteuerbescheinigung angucken.

Lohnsteuer…, was? Genau, die Lohnsteuerbescheinigung. Sofern du neben dem Studium Geld verdient und dein Einkommen versteuert hast, erhältst du in der Regel bis Februar des Folgemonats deinen Lohnsteuerbescheid. Dieser ist im Prinzip das wichtigste Dokument, das du zur Erstellung deiner Steuererklärung benötigst. Warum das so ist, erfährst du jetzt.

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Was steht in der Lohnsteuerbescheinigung?

Eine Lohnsteuerbescheinigung enthält alle Informationen zum Arbeitslohn wie Lohnsteuer oder Kirchensteuer. Sie ist in 2 Tabellen eingeteilt.

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung gibt Auskunft über:

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Sinn und Zweck

Solltest du dich bereits mal mit deiner Steuererklärung beschäftigt haben, weißt du sicherlich, dass die elektronische Lohnsteuerbescheingung essentiell ist. Die enthaltenen Informationen trägst du einfach in unser Tool ein und in nur wenigen Minuten ist der größte Teil der Steuererklärung schon erledigt.

Unser speziell auf die Bedürfnisse von Studenten zugeschnittenes Steuer-Tool navigiert dich unkompliziert und sicher durch deine Steuererklärung. Unser Ziel ist es, dass du viel Zeit sparst und dabei den Großteil deiner Studienkosten zurückholst.

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Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten

Falls du die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten haben solltest, musst du die Abrechnung von deinem Arbeitgeber anfordern. Die Bescheinigung muss der Steuererklärung nicht beigefügt werden, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen wurden, was zudem auch in der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.

Hinweis: Endet ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Kalenderjahres, muss dein Chef dir die Lohnsteuerbescheinigung umgehend zukommen lassen.

Weitere Angaben, die auf der Bescheinigung vermerkt sind:

  • Dauer des Dienstverhältnisses
  • Mutterschaftsgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • steuerfreie Aufstockungsbeträge
  • anzurechnende Entfernungspauschale
  • steuerfreie Einnahmen im Sinne des § 3 Nr. 39

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