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Duales Studium: Erhalte ich weiterhin Kindergeld?

Oder erlischt der Anspruch auf Kindergeld bei Aufnahme eines dualen Studiums?

Das Abi endlich in der Tasche, dann kann die Zukunft ja kommen. So aufregend der Start ins akademische Leben auch sein mag, so aufregend ist auch die finanzielle Belastung, die auf einen wartet. Ein Studium kostet zwar an sich nicht viel Geld, das Problem ist aber, dass Studierende meistens nur über wenig Einkommen verfügen. Dann hilft nicht selten BAFöG oder das Kindergeld der Eltern.

Anders sieht es wiederum für Studenten aus, die ein duales Studium aufgenommen haben. Sie verdienen bereits ab dem ersten Tag ihr eigenes Geld. Dass das kein Vermögen ist, ist klar. Jedoch lässt es sich mit dem Einkommen schon wesentlich besser wirtschaften.

Stellt sich nur die Frage, ob Eltern von Dual-Studieren weiterhin Kindergeld beziehen können, obwohl der Sprössling bereits sein eigenes Geld verdient. Gibt es eventuell Grenzbeträge oder fällt der Anspruch grundsätzlich weg? Wir haben uns genauer mit dem Thema auseinandergesetzt.

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Was ist Kindergeld?

Beim Kindergeld handelt es sich nicht um eine Sozialleistung. Vielmehr ist es eine steuerliche Ausgleichszahlung, die in der Regel von den Familienkassen ausgezahlt wird. Mit dem Kindergeld soll die Grundversorgung des Kindes gewährleistet werden. Ausgezahlt wird die Leistung bereits ab dem ersten Monat, allerdings nur dann, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde.

Höhe des Kindergeldes:

    1. und 2. Kind seit 01.01.2017 192€
    1. Kind seit 01.01.2017 198€
  • ab 4. Kind seit 01.01.2017 223€

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Kindergeld während des dualen Studiums beziehen

Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab dem ersten Lebensmonat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern aber auch bis zum 25. Geburtstag des Kindes von der staatlichen Unterstützung profitieren.

Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn das Kind:

  • sich in einer Berufsausbildung befindet
  • ein Studium aufgenommen hat
  • Freiwilligendienst oder Zivildienst leistet
  • sich in einer Überbrückungszeit von höchstens vier Monaten befindet (z.B. zwischen zwei Ausbildungen)

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Duales Studium ist kein Hindernis

Eltern können für den Nachwuchs Kindergeld beziehen, auch dann, wenn es sich bei der Ausbildung um ein duales Studium handelt. Die staatliche Unterstützung wird bis zum Abschluss gewährleistet. Vorausgesetzt wird, dass dieser bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erworben wird. Erst nachdem das Studium abgeschlossen wurde, erlischt der Anspruch auf Kindergeld.

Hinweis: Sofern es sich um eine Erstausbildung handelt, besteht generell Anspruch auf Kindergeld. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in unserem Beitrag “Erststudium vs. Zweitstudium”.

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So wird Kindergeld beantragt

Um Kindergeld beziehen zu können, muss es zunächst beantragt werden. Der Antrag wird an die zuständige Familienkasse geschickt, die meistens in der ortsansässigen Agentur für Arbeit untergebracht ist. Bis zu 6 Wochen dauert es, ehe der Antrag bearbeitet wurde. Wichtig ist, dass die Geburtsurkunde mitgeschickt wird.

Hinweis: Bis zu 4 Jahre rückwirkend kann Kindergeld beantragt werden. Hier geht es zum Kindergeld-Antrag.