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Der Luxus des eigenen Autos: Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen

Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung angegeben werden.

So ein Studentenleben kostet schon ´ne Mark. Partys, Streetfood, Wochenendtrips, Klamotten und das eigene Auto. Bitte, was? Ja, genau - das eigene Auto gehört für viele einfach dazu. Auf diesen Luxus zu verzichten, kommt für einige einfach nicht in Frage. Zugegeben, es ist auch wesentlich einfacher, die Wasser-Kanister im Kofferraum zu verstauen, als sie elendig weit zu schleppen.

Und auch sonst ist es deutlich angenehmer, mit der eigenen Asphaltblase in die Heimat zu fahren, als auf Fernbus und Bahn angewiesen zu sein. Mitfahrgelegenheiten waren eh nie so deins.

Wer sich diese Vorzüge gönnen möchte, muss dafür aber auch tiefer in die Tasche greifen. Ausgaben für den TÜV, für den Reifenwechsel, für Reparaturen, für Sprit und für Steuern können schnell mal zur Belastung werden. Gut, dass Vielfahrer immerhin die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen können.

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Sonderausgaben

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe angegeben. Prinzipiell lassen sich Sonderausgaben in 2 Kategorien einteilen. Dazu gehören zum einen „Vorsorgeaufwendungen" und zum anderen „andere Sonderausgaben".

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird den Vorsorgeaufwendungen zugeteilt. Dazu gehören unter anderem:

  • Rürup-Rentenversicherung
  • private Krankenversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherung
  • Riester-Rentenversicherung

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Besonderheiten

Einzig die Kfz-Haftpflichtversicherung an sich kann von der Steuer abgesetzt werden. Beiträge, die sich auf die Kasko-Versicherung beziehen, können in der Steuererklärung leider nicht angegeben werden.

Hintergrund ist, dass nur Policen berücksichtigt werden, die persönliche Lebensrisiken des Steuerzahlers abdecken. Kasko-Versicherungen gehören zu den Sachversicherungen und können nicht als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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Sonderausgaben vs. Werbungskosten

In der Regel wird die Versicherung in den Sonderausgaben als Posten abgesetzt, sofern es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten handelt.

Steuerzahler können ihre Kfz-Haftpflicht innerhalb der Pendlerpauschale abgelten lassen. Diese beträgt derzeit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer für die einfache Fahrt (egal mit welchem Verkehrsmittel).

Hinweis: In diesem Fall zeigen sich viele Finanzämter großzügig. Neben der Entfernungspauschale berücksichtigen sie oftmals auch Versicherungsbeiträge im Rahmen der ansetzbaren Sonderausgaben (R 10.5 EStR).

Die gute Nachricht lautet also für Autofahrer: Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung kann ohne Weiteres in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings nur der Beitrag bezüglich der Haftpflicht, Kasko-Ausgaben werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt.

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