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Steuererklärungen rückwirkend abgeben?

Studenten können bis zu 7 Jahre rückwirkend ihre Steuererklärung abgeben und sich ihre Studienkosten zurückholen.

Ja, mit unserem Tool kannst du Steuererklärungen vorheriger Jahren abgeben, auch wenn du die Frist dafür verpasst hast!

Dazu kommt eine gesetzliche Regelung, die es derzeit ermöglicht, Studienkosten nicht wie üblich vier, sondern sogar sieben Jahre rückwirkend geltend zu machen. In diesem Jahr kannst du also noch rückwirkend die Studienkosten der Jahre bis einschließlich 2009 einreichen. Voraussetzung ist, dass noch keine Einkommensteuererklärung für entsprechende Jahre abgegeben wurde. Allerdings plant der Gesetzgeber ein Nichtanwendungsgesetz, um die vierjährige Frist gesetzlich festzuschreiben. Dies ist bis dato aber noch nicht geschehen.