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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Haushaltshilfen und Co. von der Steuer absetzen

Haushaltshilfen können steuerlich geltend gemacht werden.

Es hat sich unerwartet Besuch angekündigt und die Wohnung befindet sich in einem Kriegszustand? Überall liegt Müll herum, das Bett wurde schon seit Tagen nicht mehr gemacht und die Geschirrspüle entwickelt so langsam aber sicher auch schon ein Eigenleben.

Damit dem Chaos schnellstmöglich ein Ende bereitet werden kann, wird kurzerhand nach einer Reinigungskraft gegoogelt, die die Wohnung wieder auf Vordermann bringt. Denn warum auch nicht? Ehe du für Ordnung gesorgt hast, würden Stunden vergehen und manchmal lohnt es sich, ein paar Euro in die Hand zu nehmen und sich ein wenig Luxus zu gönnen.

Aber nicht nur Reinigungskräfte erleichtern uns den Alltag, sondern auch Handwerkerleistungen oder Pflegedienste. Das Beste an der ganzen Sache ist, dass viele Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen einer Steuererklärung abgesetzt werden können.

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Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Zu den von der Steuer absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:

  • Reinigungsarbeiten in der Wohnung
  • Hausmeistertätigkeiten
  • Pflegedienste
  • Kinderbetreuung im eigenen Haus/Wohnung
  • Winterdienste
  • Gartenarbeiten
  • Betreuung von Haustieren in der eigenen Wohnung

Bei all den Punkten kann der Arbeitslohn von der Steuer abgesetzt werden. Zu einem Fünftel können auch Ausgaben für Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Zudem werden von Finanzämtern auch Verbrauchsmaterialien wie zum Beispiel Reinigungsmittel berücksichtigt.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Grundsätzlich müssen Privatpersonen einem Dienstleister einen Auftrag erteilen. Außerdem muss die Tätigkeit im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Auch Laubblasen oder Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

Für sämtliche Arbeiten, die in der EU (Europäische Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) stattfinden, können Steuerermäßigungen geltend gemacht werden. Des Weiteren solltest du wissen, dass Pflege- und Betreuungskosten, die im Haushalt der zu pflegenden Person geleistet wurden, ebenfalls berücksichtigt werden. Auch Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen im Inland/EU/EWR finden beim Finanzamt Berücksichtigung. Einzige Bedingung dafür ist, dass die Gebäude auch selbst genutzt werden.

Hinweis: Wer Ausgaben für beschäftigte Personen im Haushalt, Betreuungs- oder Handwerkerleistungen als Betriebskosten, Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen möchte, kann nicht noch von einer Steuerminderung im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen profitieren.

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Wie viel Kosten können angesetzt werden?

Bis zu 20% der Ausgaben können für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer zurückgeholt werden. Dabei gilt die Höchstgrenze von maximal 4.000€ pro Kalenderjahr.

Ausgaben, die zusammen mit einem Minijob entstanden sind, können ebenfalls zu 20% angesetzt werden. Allerdings beläuft sich der Höchstsatz dabei auf 510€ innerhalb eines Kalenderjahres.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten auch handwerkliche Tätigkeiten. Diese werden ebenfalls mit 20% berücksichtigt, höchstens werden aber nur 1.200€ pro Kalenderjahr anerkannt.

Dazu gehören beispielsweise

  • Tapezierarbeiten
  • Fassadenarbeiten
  • Dacharbeiten
  • Bodenarbeiten
  • Malerarbeiten
  • Austausch von Heizungsanlagen
  • Zimmermodernisierungen

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