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Freelancer – In 4 Schritten zum besten Nebenjob

Immer mehr Studenten arbeiten neben ihrer Ausbildung freiberuflich. Neben der zeitlichen Flexibilität macht v.a. der meist höhere Verdienst im Vergleich zum typischen Nebenjob die Arbeit als Freelancer attraktiv. So wirst auch Du Freelancer.


AUF EINEN BLICK

  • Studenten können wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Dienstleistungen freiberuflich anbieten.
  • Freelancer-Portale im Internet helfen bei der Suche nach Auftraggebern.
  • Eine freiberufliche Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden.
  • Für erbrachte Dienstleistungen müssen Freelancer Rechnungen ausstellen.
  • Wer mehr als 22.000 Euro im Jahr durch freiberufliche Arbeit verdient, muss dem Finanzamt eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen.

Die Arbeit als Freiberufler ist im Trend, nicht nur unter Studenten: Während der berüchtigte Business-Punk Sascha Lobo gemeinsam mit Holm Friebe in seinem Bestseller „Wir nennen es Arbeit“ über die Arbeits- und Lebenslust einer aufkommenden Freelancer-Generation philosophiert, sprießen Auftragsbörsen für Freiberufler aus dem Boden und immer öfter stolpert man über Projektausschreibungen, die direkt an Studenten gerichtet sind. Einzige Voraussetzung, um freiberuflich arbeiten zu können: Man muss eine Rechnung ausstellen können.

Ein Problem? Eher nicht, denn der Verwaltungsaufwand für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist eher gering. Ein einmaliger Gang zum Finanzamt ist ausreichend, verpflichtend kommt normalerweise nur die heruntergebrochene (formlose) Einnahmenüberschussrechnung auf den Studenten zu, der als Freiberufler arbeiten möchte. Einige Freibeträge solltest Du dennoch im Blick behalten.

Freibeträge für Freelancer im Überblick

  • Als Student, der als Freiberufler arbeitet, musst Du bei bis zu 22.000 Euro Umsatz im Jahr und bis zu 60.000 Euro geschätztem Umsatz im Folgejahr keine Umsatzsteuer ausstellen (Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG).
  • Übersteigen Deine Einnahmen im Jahr 2022 nicht 10.347 Euro, musst Du für 2022 keine Einkommensteuer zahlen. Dieser Grundfreibetrag erhöht sich jährlich.
  • Der Bezug des Kindergelds ist seit 2012 unabhängig von Deinem Einkommen und wird ausgezahlt, solange Du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
  • Bist Du in einer gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos familienversichert, darfst Du als Freelancer bis zu 470 Euro pro Monat verdienen. Bis zu 520 Euro im Monat darfst Du verdienen, wenn Du einen Minijob ausübst. Möchtest Du als Freelancer mehr verdienen, kannst Du Dich in einer der günstigen Krankenversicherungen für Studierende anmelden.
  • Beziehst Du BAföG, darfst Du als Student mit Deiner Tätigkeit als Freiberufler bis zu 4.900 Euro im Bewilligungszeitraum verdienen, ohne mit Rückzahlungen rechnen zu müssen. Allerdings hast Du später auch weniger Schulden, wenn Du Rückzahlungen tätigst.

Hand aufs Herz: Als Student möchte man sich neben dem Studium nicht übernehmen und die oben genannten Freibeträge mögen abschreckend wirken. 470 Euro im Monat sind schließlich weniger als das, was man bei einem Minijob verdienen kann. Weshalb ist es als Student dennoch reizvoll, eine Tätigkeit als Freiberufler aufzunehmen?

  • Du kannst studiennah arbeiten und Referenzen für Dein Portfolio sammeln – denn Studenten, die als Freiberufler arbeiten, sind gesuchte Dienstleister für Fachbeiträge, Design-Aufträge und Web-Programmierung.
  • Dein Stundenlohn ist häufig höher als bei einer Werkstudentenstelle oder einem Nebenjob – das ist der niedrigen (oder nicht vorhandenen) Besteuerung der nebenberuflichen Tätigkeit eines freiberuflichen Studenten geschuldet.
  • Du wirst wichtige, berufliche Kontakte knüpfen – möglicherweise landest Du sogar nach dem Studium festangestellt bei einem Deiner Auftraggeber, denn nicht selten erhoffen sich Unternehmen mit der Beauftragung eines Studenten, der als Freiberufler arbeitet, die Entdeckung frischer Talente.
  • Du lernst unternehmerisches Denken – denn Auftraggeber und Freiberufler treten sich gleichgesinnt gegenüber. Auftraggeber erwarten von Dir, dass Du sie mit fachlichem Know-how berätst und werden Dich oft nach Deiner Meinung fragen.
  • Dank Plattformen wie Junico ist es gar nicht schwer, Aufträge als Freiberufler zu finden – die Auftraggeber inserieren Ihre Aufträge hier direkt an Studenten und erwarten deshalb eine Zusammenarbeit mit jungen, frischen Dienstleistern von der Uni.

Schritt 1: Darf ich überhaupt als Freiberufler arbeiten?

Ob Du als Freiberufler arbeiten darfst, richtet sich nach der Dienstleistung, die Du anbieten möchtest. Als Student bieten sich hier wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten an. Hier sei erwähnt: In der Natur der Arbeit als Freiberufler liegt es, dass Du eine Tätigkeit selbstständig ausführst und nicht wie aus einem Angestelltenverhältnis heraus agierst.

Im Gegensatz zu den Tätigkeiten, die ein Freiberufler ausführt, stehen Dienstleistungen, die ein Gewerbe voraussetzen. Ein Gewerbe musst Du anmelden, sobald Du mit einer Ware handelst oder eine Dienstleistung nicht komplett in Eigenarbeit erbringst. Als Gewerbetreibender profitierst Du zwar auch von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, musst aber zusätzlich zum Gewerbeamt und gegen ein Entgelt im zweistelligen Bereich, dessen Höhe je nach Kommune variiert, Dein Gewerbe anmelden. Außerdem kommen später IHK-Beitrag und bei einem Gewinn ab 24.500 Euro Gewerbesteuer dazu.

Die Grenzen zwischen freiberuflichen und gewerbevoraussetzenden Tätigkeiten sind nicht immer ganz klar definiert, nicht zuletzt aufgrund des Aufkommens neuer, moderner Berufe. Damit Du einen Überblick erhältst, welche Tätigkeiten Du als Freiberufler ausführen darfst und wann das Finanzamt bei Studenten meist eine Gewerbeanmeldung voraussetzt, im Folgenden einige Beispiele:

FREIBERUFLER

  • Designen von Logos oder Flyern
  • Texte schreiben (Autor, Journalist)
  • Nachhilfe geben
  • Fotograf auf Veranstaltungen
  • Erstellung von Webdesigns

GEWERBETREIBENDER

  • Verlauf von Lizenzen für Module oder Plugins
  • SEO-Linkkauf
  • Programmieren von Apps etc.

Schritt 2: Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit

Der nächste Schritt führt Dich zum Finanzamt. Hier erwartet Dich der acht Seiten umfassende „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ – aber keine Angst, alles halb so wild. Die meisten der Fragen werden auf Dich als Student gar nicht zutreffen und können deshalb einfach übersprungen werden. Wenn Du dem Besuch beim Finanzamt aus dem Weg gehen möchtest, kannst Du den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” auch im Internet finden, ausdrucken und per Mail oder Post an das für Dich zuständige Finanzamt schicken. Der Gang zum Finanzamt ist aber gerade als Student empfehlenswert, da sich die verantwortlichen Mitarbeiter gerade jungen Menschen gegenüber sehr hilfsbereit zeigen, bei offenen Fragen gerne weiterhelfen und den Fragebogen in der Regel direkt gegenchecken.

Eine große Hilfe beim Ausfüllen des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ für die Aufnahme der Tätigkeit des Freiberuflers als Student sind übrigens die zahlreichen Ausfüllhilfen, die im Internet zu finden sind. Teils sind diese sogar auf die Situation eines Studenten, der nebenberuflich als Freiberufler arbeitet, zugeschnitten.

Nach Abgabe des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ dauert es in der Regel zwei bis vier Wochen, bis Du Deine Steuernummer erhältst. Diese musst Du auf Deinen Rechnungen angeben. Benötigst Du Deine Steuernummer dringend, lohnt sich meist ein Anruf.

Schritt 3: Rechnungen erstellen

Deine Auftraggeber erwarten, dass Du ihnen nach erfolgreicher Beauftragung eine Rechnung ausstellst. Im Internet gibt es hierzu viele Vorlagen, die Du mit Word bearbeiten und als PDF abspeichern kannst. Damit Deine Rechnung als Freiberufler auch rechtsgültig ist, solltest Du prüfen, ob Deine Vorlage die relevanten Angaben enthält. Diese sind gemäß § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG bei einer Rechnung über 150 Euro:

  • Vollständiger Name und Anschrift von Dienstleister und Auftraggeber
  • Steuernummer (nicht Deine persönliche, lebenslange Steueridentifikationsnummer!)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung
  • Zeitpunkt des Projektabschlusses
  • Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
  • Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
  • Entgelte und hierauf entfallender Steuerbetrag (sowie Hinweis auf Steuerbefreiung)

Bist Du Kleinunternehmer und schreibst keine Umsatzsteuer aus, musst Du darauf hinweisen: „Die Umsatzsteuer wird nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben.“ Außerdem empfiehlt es sich, ein Zahlungsziel auf Rechnungen anzugeben. Gängig sind hier meist 14 Tage nach Rechnungserhalt.

Kleinstbetragsrechnungen unter 150 Euro kannst Du ohne Angabe der Steuernummer, einer fortlaufender Rechnungsnummer und der Angabe des Zeitpunkts der Leistung und die vereinbarten Entgeltminderungen ausstellen.

Schritt 4: Die Einnahmenüberschussrechnung

Als Freiberufler darfst Du die vereinfachte Art der Gewinnermittlung – die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) – in Anspruch nehmen, um das Finanzamt über Deine Einnahmen und Ausgaben aus dem Vorjahr auf dem Laufenden zu halten. Die Einnahmenüberschussrechnung musst Du üblicherweise bis zum 31. Juli des Folgejahres im Rahmen der Steuererklärung einreichen. Für die Steuererklärung 2021 gilt ebenso wie für 2020 eine um drei Monate verlängerte Frist. Neuer Abgabetermin ist also spätestens der 31. Oktober 2022.

Die Einnahmenüberschussrechnung wird auf Basis von Belegen (wie Rechnungen und Quittungen) angelegt. Diese müssen dem Finanzamt aber nicht vorgelegt werden – dennoch bist Du zur Aufbewahrung der Belege nach § 239 Abs. 4 des HGB verpflichtet. Anhand der Belege werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.

Die Einnahmenüberschussrechnung wird anhand eines 2005 vom Bundesministerium der Finanzen eingeführten Formulars erstellt und elektronisch via ELSTER übermittelt. Hast Du im Vorjahr weniger als 20.000 Euro Einnahmen erzielt, kannst Du auch eine formlose Gewinnermittlung erstellen – dann musst Du die Anlage EÜR in ELSTER nicht ausfüllen, sondern kannst die EÜR beispielsweise in Excel erstellen und per Post an das Finanzamt schicken.


Ein Gastbeitrag von Simon Schütze, Junico