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Fernstudium von der Steuer absetzen

Ein Fernstudium bringt viele Vorteile. Nicht zuletzt, weil du viele Steuern sparen kannst. Lese hier, wie du deine Studienkosten von der Steuer absetzen kannst.

Ein Fernstudium bringt viele Vorteile. Beruf, Familie und Studium lassen sich perfekt vereinbaren. Man kommt zeitlich und räumlich flexibel zu einem akademischen Abschluss. Und darf sich nicht zuletzt über viele Steuervorteile freuen. Hier erfährst du, wie du deine Studienkosten von der Steuer absetzen kannst.

Der Staat beteiligt sich an fast allen Kosten, die im Rahmen einer beruflichen Ausbildung entstehen. Studienkosten können entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Hierdurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen bzw. es erfolgt eine Steuererstattung. Selbst ohne eigenes Einkommen können Fernstudenten Steuern sparen. Durch einen sogenannten Verlustvortrag können dem Finanzamt alle Studienkosten (= Verluste) per Steuererklärung angezeigt werden. Das Finanzamt merkt sich diese Verluste solange, bis steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Dann werden die Verluste schließlich mit dem zu versteuernden Einkommen verrechnet. Ein Verlustvortrag ist damit eine Art Steuerbonus für den Berufseinstieg.

Studienkosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen?

In welcher Form Studienkosten steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von der Art der Ausbildung ab. Handelt es sich um ein Erstausbildung, bspw. ein Bachelor-Studium ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung, können pro Jahr Studienkosten als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro abgesetzt werden. Sonderausgaben können allerdings nur in dem Jahr, in dem sie tatsächlich entstehen, geltend gemacht werden. Ein Verlustvortrag ist damit (eigentlich) nicht möglich.

Wer ein Fernstudium als eine Zweitausbildung absolviert, kann seine Studienkosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Werbungskosten bringen den Vorteil, dass sie zum einen in unbegrenzter Höhe von der Steuer abgesetzt werden und zum anderen auch als Verlust vorgetragen werden können. Als typische Zweitausbildungen gelten ein Master-Studium, ein duales Studium oder ein Studium nach vorheriger Berufsausbildung.

Hinweis: In 2014 hat der Bundesfinanzhof die steuerliche Ungleichbehandlung von Studenten in Erst- und Zweitausbildung als verfassungswidrig eingestuft. Dieses Urteil muss nun das Bundesverfassungsgericht bestätigen. Bis diese Entscheidung gefällt worden ist, empfiehlt es sich auch für Studierende im Erststudium, alle Ausgaben als Werbungskosten anzugeben. So lassen sich auch Kosten über 6.000 Euro absetzen bzw. ein Verlustvortrag machen.

Aktuell können Studenten bzw. Absolventen sogar noch sieben Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag machen und sich damit ihre Studienkosten zurückholen.

Diese Kosten können Fernstudenten von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können alle Kosten, die eindeutig im Zusammenhang mit einem Fernstudium entstehen, von der Steuer abgesetzt werden. Bei vielen Ausgaben verlangt das Finanzamt nicht einmal Belege, sondern gewährt ganz einfach Pauschalen. Diese Pauschalbeträge können unabhängig davon beansprucht werden, ob tatsächlich Kosten in diesen Bereichen entstanden sind oder nicht. Hier alle steuermindernden Kosten im Überblick:

  • Studiengebühren/Semesterbeiträge
  • Prüfungsgebühren (und ggf. Seminargebühren)
  • Fachliteratur: Mit Belegen lassen sich die kompletten Kosten absetzen, pauschal gibt es 110 Euro pro Jahr.
  • Arbeitsmittel: Büromaterial & Co. können mit Rechnungen komplett oder pauschal mit 80 Euro im Jahr angesetzt werden.
  • Fahrtkosten: Für Fahrten zu Präsenzveranstaltungen, Prüfungen oder in die Bibliothek gibt es pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Auch Bahntickets etc. werden bei Vorlage von Nachweisen berücksichtigt.
  • Übernachtungskosten: Übernachtungen im Zuge des Fernstudiums sind voll absetzbar.
  • Verpflegungskosten: Pro Tag Abwesenheit vom Wohnort zu Studienzwecken gibt es pauschal 24 Euro.
  • Telefon/Internet: Monatlich können 20 Euro als Pauschale geltend gemacht werden.
  • Computer & Co.: Werden technische Geräte (fast) ausschließlich für ein Studium angeschafft, können diese abgesetzt werden.
  • Bewerbungskosten: Pro klassischer Bewerbungsmappe gibt es 8,50 Euro. Für jede Online-Bewerbung 2,50 Euro.

Wie mache ich meine Steuererklärung für das Fernstudium?

Klassisch in Papierform, mit Hilfe von Steuer-CD-ROMs oder über Online-Anbieter - es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Steuererklärung zu erstellen. Eine speziell für Studenten und Absolventen konzipierte Steuer-Software bieten wir dir unter studentensteuererklaerung.de. Unser Online-Steuertool navigiert dich anhand einfacher Fragen durch die Steuererklärung. Viele Hilfen und Tipps stellen sicher, dass du keine wichtigen Angaben vergisst und dir eine möglichst hohe Erstattung der Studienkosten sichern kannst. Pro erstellter Steuererklärung verlangen wir eine Gebühr von 34,90 Euro, die du im Folgejahr wiederum als Werbungskosten von der Steuer absetzen kannst.