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Fehler im Steuerbescheid: Was jetzt zu tun ist

Wenn sich Fehler eingeschlichen haben, gibt es Möglichkeiten, diese zu korrigieren.

Es gibt Tätigkeiten, bei denen man tagtäglich immer dasselbe tut. Angestellte im Büro verbringen 35 bis 40 Stunden pro Woche auf ihrem Allerwertesten und starren unentwegt auf den Bildschirm, Taxifahrer düsen mit ihrem Gefährt von A nach B und bringen ihre Gäste sicher ans Ziel und auch der Arbeitsalltag eines Finanzbeamten ist wohl eher überschaubar.

Da könnte doch davon ausgegangen werden, dass die Handgriffe wie im Schlaf funktionieren. Fehler dürften sich dann doch so gut wie nie einschleichen. Aber vor allem weil Routine Einkehr hält und sich Unkonzentriertheiten bemerkbar machen, kann die eine oder andere Ungereimtheit im Steuerbescheid landen.

Steuerzahler schlagen nach Erhalt des Briefes nicht selten die Hände über dem Kopf zusammen, weil sie nicht wissen, wie sie gegen den Fehler vorgehen können. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, sich gegen den Steuerbescheid zu wehren. Welche das sind und was es dabei zu beachten gibt, ist Thema dieses Artikels.

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Nach Erhalt des Steuerbescheids

Nachdem die Einkommensteuererklärung ans Finanzamt übermittelt wurde, heißt es abzuwarten. Nach ca. 6 bis 8 Wochen liegt dann der Steuerbescheid im Briefkasten. Aus diesem geht hervor, welche Posten der Sachbearbeiter anerkannt hat und wie sich der festgestellte Betrag zusammensetzt. Dabei kann es sich entweder um eine Nachzahlung oder um eine Rückerstattung handeln.

Sollten dem Steuerzahler Fehler oder Unstimmigkeiten auffallen, kann es lohnenswert sein, sich gegen den Bescheid zu wehren. Ein Einspruch kommt vielleicht aber auch in Frage, wenn Unterlagen vergessen oder einzelne angegebene Posten nicht berücksichtigt wurden.

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Erfolgsaussichten

In der Regel sprechen die Statistiken für den Steuerzahler. Mindestens 3 Millionen Einsprüche gehen jedes Jahr bei den Finanzämtern ein. Davon werden durchschnittlich immerhin knapp 70 % zugelassen. Anschließend wurden die betroffenen Bescheide dementsprechend geändert.

Wie wird ein Steuerbescheid geprüft?

Wie am besten ein Bescheid kontrolliert werden kann, ist nicht immer ganz so leicht zu beantworten. Grundsätzlich lohnt es sich, zunächst die berücksichtigten Posten zu überprüfen, die die Steuerlast mindern. Anschließend lohnt sich ein Blick auf die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Sind die Angaben deckungsgleich mit den berücksichtigten Werten aus dem Steuerbescheid?. Das ist vor allem relevant in Bezug auf Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und einbehaltene Lohnsteuer.

Weitere Posten, die es zu überprüfen gilt, sofern angegeben:

  • haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen
  • Fahrten zur Arbeit
  • Fachliteratur
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen

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Klarheit im Erläuterungsteil

Oft werden bestimmte Angaben „noch" nicht vom Sachbearbeiter anerkannt, da es im Steuerrecht häufig offene Fragen gibt, die die Gerichte zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig geklärt haben. Demzufolge sind im Erläuterungsteil Vorläufigkeitsvermerke niedergeschrieben. Das bedeutet, dass Steuerbescheide in einigen Punkten nur vorläufig erlassen werden, bis eine Entscheidung gefällt wurde.

Wird zu Gunsten des Steuerzahlers entschieden, ändert das Finanzamt den Vorläufigkeitsvermerk entsprechend, ohne dass ein Einspruch von Nöten ist. So kann es mitunter vorkommen, dass ein Geldsegen auch erst nach Jahren noch ins Haus flattert.

Zudem wird im Erläuterungsteil beschrieben, warum einige Angaben nicht berücksichtigt wurden. Hier sollten Steuerzahler besonders genau prüfen, warum und auf welcher Grundlage Angaben nicht anerkannt wurden. Manchmal kommt es sogar vor, dass zum Beispiel bestimmte Werbungskosten nicht aufgenommen wurden.

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Einspruch einlegen

Nachdem du den Steuerbescheid erhalten hast, beträgt die Frist 1 Monat.

BESONDERHEITEN BEI EINEM EINSPRUCH

  • das Finanzamt prüft erneut sämtliche Angaben - Fehler, die zu deinen Gunsten geschehen sind, werden ebenfalls korrigiert
  • entdeckt das Finanzamt Fehler, die zu Nachzahlungen führen, droht das Amt mit einer “Verböserung” (in diesem Fall kann der Einspruch zurückgezogen werden, der fehlerhafte Steuerbescheid bleibt dann unangetastet und wird rechtsgültig)

Lasst euch also nicht aus der Ruhe bringen, sollte der Steuerbescheid nicht so ausfallen, wie ihr es euch vorgestellt habt. Manchmal lassen sich Unstimmmigkeiten einfach aus dem Weg schaffen und die Welt sieht wieder ein bisschen besser aus.

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Was gibt es sonst noch zu beachten?

Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, das eventuelle Nachzahlungen trotzdem geleistet werden müssen. Allerdings kann auch ein Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung" gestellt werden. Für den Fall, dass dem Einspruch nicht stattgegeben wird, muss nicht nur die Steuer, sondern möglicherweise auch hohe Zinsen ans Finanzamt gezahlt werden – 0,5 Prozent für jeden vollen Monat, also 6 Prozent im Jahr.

Schlichte Änderung sinnvoller?

Es gibt mehrere Fälle, in denen sich ein Änderungsantrag eher lohnt, als auf einen Einspruch zurückzugreifen.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Du hast vergessen, bestimmte Ausgaben geltend zu machen. Fehlende Unterlagen können somit nachgereicht werden und finden Berücksichtigung.
  • Du möchtest schlicht nur eine Änderung vornehmen lassen, jedoch nicht die gesamte Steuererklärung prüfen lassen.
  • Der Steuerbescheid enthält Tippfehler oder der Sachverhalt wurde nicht richtig oder gar unverständlich wiedergegeben.
  • Werbungskosten wurden nicht anerkannt und du möchtest eine erneute Überprüfung beantragen, die dann eventuell zu deinen Gunsten ausfällt.

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