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Fahrten zur Uni erstattet bekommen

Die Kosten für Fahrten zur Uni, Bibliothek oder zum Nebenjob kannst du voll oder als Pauschale von der Steuer absetzen.

Fahrten zur Uni, Bibliothek oder Lerngruppe

Wichtig is hier gleich zu Beginn, dass du die Fahrten auch ohne eigenes Kfz geltend machen kannst.

Hierbei bestehen zwei Möglichkeiten für die Höhe der absetzbaren Kosten:

  • Entweder die Kosten für das Semesterticket
  • oder die Entfernungspauschale (# Fahrten x Entfernung x 30 Cent), verkehrsmittelunabhängig.

In der Regel berücksichtigt das Finanzamt die höhere Kostensumme.

Fahrten zur Arbeit oder zum Praktikum

Die Kosten für den Weg zur Arbeit können von Werkstudenten oder Studenten in einem dualen Studium ebenso wie von Praktikanten steuerlich geltend gemacht werden.

*Was sind die Unterschiede zwischen „Praktika“ und „Fahrten zur Arbeit“? * Der Unterschied bei einem Praktikum ist vor allem, dass du da auch Verpflegungs- und Übernachtungskosten ansetzen kannst.

*Wichtig, wenn du unser Steuer-Tool nutzt! * Damit du die Angaben zum Praktikum machen kannst, sollst du bei den Eingangsfragen (Werkzeugsymbol oben links neben dem Steuerjahr) auswählen, dass du ein Praktikum absolviert hast.

Tipp: Du solltest immer die kürzeste Entfernung von deinem Wohnort zum Arbeitsort eingeben, sonst kann dies das Finanzamt bemängeln! Die Wegstrecke kannst du z.B. mittels Google-Maps berechnen. Die Entfernung wird in Kilometer angegeben und kann aufgerundet werden.