3 Min.

Die wichtigsten Fragen zur Erbschaftsteuer

Unverhofft kommt oft. Stirbt jemand, ist die Trauer groß und nicht selten steht ein Erbe im Raum.

Wer Glück im Unglück hat, möchte davon zunächst mal nichts wissen. Vor allem dann nicht, wenn jemand Geliebtes gerade erst verstorben ist. Zwischen all der Trauer und den vielen Tränen müssen lästige Fragen geklärt werden. Denn nicht jeder hat sein Testament verfasst, indem alles eindeutig geregelt ist.

Hat sich der anfängliche Schmerz nach und nach gelegt, werden auch die Gedanken klarer. Häufig hinterlassen Verstorbene den Hinterbliebenen ein Erbe. Ob ein Haus, Schmuck oder mehrere Tausend Euro - nicht jedes Erbe kann einfach so angenommen werden. In einigen Fällen möchte auch der Staat davon profitieren.

Deswegen gibt es die Erbschaftsteuer. Ab wann diese greift, erfahrt ihr jetzt.

picture

Erbschaftsteuer

Grundsätzlich wird diese erhoben, wenn jemand aufgrund eines Todesfalls etwas erbt. Wie hoch dabei die Steuer ausfällt, hängt in erster Linie vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen den jeweiligen Parteien ab. Es gibt derzeit 3 verschiedene Steuerklassen, die allerdings nichts mit den herkömmlichen Steuerklassen gemeinsam haben.

Steuerklassen und Freibeträge

Steuerklasse 1

  • für Ehegatten und Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000€
  • für Kinder, Enkelkinder (falls keine Eltern mehr leben), Stiefkinder, Adoptivkinder gilt ein Freibetrag von 400.000€
  • für Enkelkinder gilt ein Freibetrag von 200.000€
  • für Eltern und Großeltern gilt ein Freibetrag von 100.000€

Steuerklasse 2

  • für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder gilt ein Freibetrag von 20.000€

Steuerklasse 3

  • für nicht verwandte Erben gilt ein Freibetrag von 20.000€

picture

Zahlung der Erbschaftsteuer

Grundlage für die Erbschaftsteuer ist das Erbschschafts- und Schenkungsteuer-Gesetz (ErbStG). Daraus geht hervor, dass die anfallende Steuer vom Erben eingezogen wird. Das Erbe wird dann um einen bestimmten Betrag gekürzt.

Fällig wird die Steuer, nachdem der Hinterbliebene das Erbe erhalten hat.

Berechnung Erbschaftsteuer

Wie bereits erwähnt, gibt es in Deutschland derzeit 3 Steuerklassen. Abhängig davon ergeben sich unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Je näher man dem Verwandten stand, desto höher fallen die Freibeträge aus, wodurch schließlich der Steuersatz gemindert wird.

Wie hoch letztlich der Steuersatz ausfällt, ist abhängig von der Höhe des tatsätzlichen Erbes. Sobald das Erbe größer ist als der Freibetrag, wird die Steuer fällig.

picture

Befreiung von der Erbschaftsteuer

Unter bestimmten Bedingungen müssen Erbgegenstände nicht versteuert werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Grundbesitz ganz oder in Teilen, Kunst, wissenschaftliche Arbeiten
  • freizugänglicher Grundbesitz, der dem Allgemeinwohl dient
  • Erbe für politische Parteien
  • sofern Erbe Steuerklasse 1 angehört, ist Hausrat bis zu 41.000€ steuerfrei
  • Werke kulturellen Schaffens (Bücher, Archive etc.)
  • Erbe, das für kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke gedacht ist
  • selbstgenutzter Wohnraum, sofern Erbe Steuerklasse 1 angehört (Nutzung muss mindestens 10 Jahre aufrecht erhalten sein)

Erbschaftsteuersätze

Höhe des Erbes nach Abzug des Freibetrags Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3
Bis zu 75.000€ 7% 15% 30%
Bis zu 300.000€ 11% 20% 30%
Bis zu 600.000€ 15% 25% 30%
Bis zu 6.000.000€ 19% 30% 30%
Bis zu 13.000.000€ 23% 35% 50%
Bis zu 26.000.000€ 27% 40% 50%
Über 26.000.000€ 30% 43% 50%