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Sichere Dir Deine Corona-Nothilfe für Studenten!

Corona & Hilfe: *Nothilfe für Studenten *Bis €500 monatlich *Für alle Studenten, deren Studentenjob weggebrochen ist.

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Besonders Studierende können durch die Corona-Krise betroffen sein, da sie sich oftmals ihren Lebensunterhalt mit einem Nebenjob verdienen. Diese Studentennebenjobs wie Aushilfe oder Bedienung in einem Restaurant oder im Handel wurden durch den Lockdown vorübergehend nicht mehr benötigt. Auch Nachhilfeunterricht für Schüler, eine Tätigkeit im Fitnessstudio oder als Werkstudent in Unternehmen wurden nicht mehr gebraucht oder unterlagen dem Kontaktverbot. Um die betroffenen Studenten zu unterstützen, gibt es jetzt eine Corona-Nothilfe.

Studierende können bis zu 500 Euro Corona-Nothilfe erhalten - pro Monat

Die Bundesregierung hat für Studenten, die Hilfe aufgrund der Corona-Krise benötigen, eine monatliche Überbrückungshilfe von bis zu 500 Euro ins Leben gerufen. Die Höhe der Nothilfe hängt vom Kontostand am Tag vor der Antragstellung ab.

Die Hilfe kann für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden. Studenten können auf der Seite des Seite des Studentenwerkes einen Antrag einreichen. Der Antrag ist monatlich neu zu stellen und wird immer wieder neu basierend auf den aktuellen Daten begutachtet.

Jeder der einen Nebenjob in Vor-Corona-Zeiten hatte, der weggebrochen ist oder Studenten, deren Eltern selbst betroffen sind und nur noch weniger Geld zum Lebensunterhalt beisteuern können, ist zur Antragstellung berechtigt. Wichtig dabei ist, dass der Antrag begründet werden muss und am besten auch ein Nachweis wie ein Kündigungsschreiben des Arbeitsgebers beigelegt wird. Zudem müssen die Kontoauszüge der vergangenen Monate vorgelegt werden, sodass das Studentenwerk die Existenz des früheren Einkommens nachvollziehen kann. Die Corona-Nothilfe ist für Studenten aller staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen gedacht. Dabei ist es egal, in welchem Studium (Erst- oder Zweitstudium) sich der Student befindet, solange es sich nicht um ein berufsbegleitendes Studium handelt. Im Weiteren spielen Alter, Nationalität oder, ob man Bafög bezieht, keine Rolle.

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