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Wenn es ums Geld geht: Was sind die Aufgaben des Bundesfinanzhofes?

Bei Geld hört die Freundschaft auf. Das weiß der Bundesfinanzhof nur zu gut.

Für so manch einen hat sich die Redewendung schon bewahrheitet: „Bei Geld hört die Freundschaft auf!" Gut, es kommt immer auf die Dimensionen an. Eine Kugel Eis wird einen schon nicht umbringen, wenn man dafür etwas Geld leiht, aber bei größeren Anschaffungen kann ein Vertrauensbruch schon kostspielig werden.

Das weiß vor allem der Bundesfinanzhof. Hier gehen jeden Tag Klagen ein, die sich meistens nur ums Geld drehen. Steuerzahler, die sich abgezockt fühlen, falsch ausgestellte Steuerbescheide, Steuerhinterziehung - das sind nur einige Themen, mit denen sich die Richter beim Bundesfinanzhof beschäftigen.

In Deutschland gibt es für fast jeden Anlass ein zuständiges Gericht. Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte und eben Finanzgerichte - in der Regel gibt es für jede Klage entsprechende Experten, die bei Streitigkeiten für Recht und Ordnung sorgen. Doch was genau macht eigentlich der Bundesfinanzhof und wie ist es organisiert?

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Wann der Bundesfinanzhof gefragt ist

Wenn sich 2 Parteien streiten, ist es oft hilfreich, dass jemand die Streithähne besänftigt oder notfalls eine Entscheidung fällt. Streitet sich ein Steuerzahler mit seinem zuständigen Finanzamt, dann endet der Zwist nicht selten vor dem Finanzgericht.

Nicht jeder Fall landet dann bei einem einzigen Finanzgericht, sondern bei einem ganz bestimmten. Jedes Bundesland verfügt nämlich über mindestens ein Gericht, das sich mit finanziellen Streitigkeiten befasst. Ein verzweifelter Steuerzahler aus Berlin kann sich demnach nicht einfach ans Finanzamt in Nürnberg wenden.

Finanzgerichte sind immer die erste Instanz. Fällt dieses ein Urteil und der Kläger oder der Angeklagte ist darüber unzufrieden, kommt eventuell eine Revision in Frage, sofern diese zugelassen wurde. Nächstehöhere Instanz wäre das Finanzgericht in München. Die höchste Instanz stellt dann nur noch der Bundesfinanzhof dar.

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Arbeitsweise des Bundesfinanzhofes

Das Thema Steuern kann sehr komplex und unübersichtlich sein. Nicht jeder Bürger ist ein ausgewiesener Steuerfachmann. Für solche Angelegenheiten gibt es den Bundesfinanzhof. Dieser beschäftigt sich mit Fragen der Besteuerung von Unternehmen und Privatpersonen, der Einkommensteuer im Allgemeinen und der Besteuerung von Waren.

Das Spektrum ist äußerst vielfältig, weswegen es für bestimmte Gebiete ausgebildete Experten gibt. Derzeit gibt es 11 Senate, die eigentlich nichts anderes als spezialisierte Abteilungen sind. Jedem Senat ist ein bestimmter Themenschwerpunkt zugeteilt.

Alle Abteilungen werden von jeweils einem verantwortlichen Richter geleitet. Dieser wiederum hat mehrere Gehilfen, die ebenfalls das Richter-Amt inne haben. Somit können die diversen Fälle untereinander zugewiesen werden.

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Die 11 Senate und deren Zuständigkeiten

  • I. Senat: Körperschaftsteuer, Außensteuerrecht, Doppelbesteuerung
  • II. Senat: Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer
  • III. Senat: Einzelgewerbetreibende, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Kindergeld, Investitionszulagen
  • IV. Senat: Personengesellschaften
  • V. Senat: Umsatzsteuer, Körperschaft- und Gewerbesteuer (Steuerbefreiungen), Kindergeld
  • VI. Senat: Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen, Land- und Forstwirtschaft
  • VII. Senat: Zölle- und Verbrauchsteuern, Marktordnung, Steuerberatungsrecht, allgemeines Abgabenrecht
  • VIII. Senat: Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte
  • IX. Senat: Vermietung und Verpachtung, private Veräußerungsgeschäfte
  • X. Senat: Einzelgewerbetreibende, Sonderausgaben, Alterseinkünfte und -vorsorge
  • XI. Senat: Umsatzsteuer, Kindergeld

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Alles auf einen Blick

  • Bundesfinanzhof ist oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle
  • höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit
  • entscheidet hauptsächlich über Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Steuern und Zöllen
  • sorgt für Einheitlichkeit der Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Steuerrechts durch Auslegung der Steuergesetze

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