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Wie war das noch gleich mit dem Brutto- und Nettogehalt?

Eines steht fest: Abzüge muss fast jeder hinnehmen.

Das Abi ist noch gar nicht so lange her. Bis dahin hat für viele das Taschengeld von den Eltern meistens noch ausgereicht. Ohnehin war der Kühlschrank stets prall gefüllt und Ausgaben für die Miete gab es nicht. Schließlich hat sich Mutti bis dahin immer um alles gekümmert.

Diejenigen, die bereits während der Schulzeit geschuftet haben, um sich wenigstens ein paar Euro dazu zu verdienen, kennen den genauen Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt vermutlich schon. Spätestens während des Studiums fragen sich zahlreiche Studenten dann auch, wie viel der Nebenjob am Ende des Monats nach Abzug aller Abgaben noch abwirft.

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es natürlich nicht, da das immer individuell betrachtet werden muss. Letztlich kommt es in der Regel auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses an. Wir klären in diesem Beitrag den Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt.

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Was ist der Unterschied?

Kurz zur Definiton der Begriffe: “Brutto” und “Netto” bedeuten frei übersetzt so viel wie “unbearbeitet” und “sauber”. Aus Steuersicht heißt das: Wurden Steuern und Sozialabgaben entrichtet oder nicht.

Der Brutto-Betrag enthält noch Steuern und Sozialabgaben, wohingegen beim Netto-Betrag diese Werte bereits abgezogen wurden. Demzufolge ist der Brutto-Wert immer höher. Wie groß die Differenz zum Netto-Wert letztlich ausfällt, hängt von diversen Faktoren ab.

Dazu zählen beispielsweise

  • Höhe des Einkommens
  • Steuersatz
  • Familienstand
  • Steuerklasse

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Welche Steuern und Sozialabgaben werden fällig?

Entscheidend ist am Ende nur der Netto-Betrag, den wir aufs Konto überwiesen bekommen. Denn das ist das Geld, über das wir frei verfügen können. Die Lohnsteuer liegt zwischen 14 und 45 Prozent.

Neben der gewöhnlichen Lohnsteuer gibt es aber noch andere Abzüge:

  • Kirchensteuer (8 bis 9 Prozent)
  • Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent)
  • Krankenkassenbeitrag (7,3 Prozent)
  • Pflegeversicherung (1,175 Prozent)
  • Arbeitslosenversicherung (1,5 Prozent)
  • Rentenversicherung (9,35 Prozent)

Übrigens: Je höher das Einkommen ausfällt, desto höher fällt auch der Steuersatz aus.

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Minijob, Midijob, Werkstudent

Minijob

Bei einem Minijob handelt es sich um eine Möglichkeit, seine Haushaltskasse neben dem Studium aufzubessern, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Es gibt in Deutschland drei Varianten, wie der Lohn eines 450-€-Jobs besteuert wird:

  • Arbeitgeber zahlt Pauschale von 2 % an den Staat
  • Arbeitgeber zahlt Pauschale von 20 % an den Staat
  • Steuerabzugsverfahren über elektronische Lohnsteuerkarte

Werkstudent

Werkstudenten sind nur dann komplett sozialversicherungsfrei, wenn das Studium jederzeit im Fokus steht (20-Stunden-Regel). Somit müssen Studenten keine zusätzlichen Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung leisten. Unabhängig davon muss jedoch in die Rentenversicherung eingezahlt werden.

Midijob

Bei einem Midijob handelt es sich um eine Variante, die zwischen Minijob und Werkstudent liegt. Kurz: Wer regelmäßig mehr als 450 Euro verdient, fällt automatisch in diese Kategorie. Das ist dann der Fall, wenn der Verdienst zwischen 450,01 und 850 Euro pro Monat liegt. Midijobs sind versicherungspflichtig. Der Beitrag zur Sozialversicherung steigt schrittweise an. Je nach Höhe des Einkommens werden reduzierte Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, die zwischen 11 und 21 Prozent liegen.

Wer nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, muss auch nicht in die Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Lohn- und Einkommensteuer müssen trotzdem entrichtet werden.