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Beiträge für Rürup-Rente von der Steuer absetzen

Obwohl du noch unverschämt jung bist, solltest du dich mit dem Alter befassen.

Schon klar, mit Anfang 20 steckt man einiges locker weg. 2 Nächte nacheinander Party machen und sonntags in der Frühe trotzdem um 11 Uhr beim Brunchen sein, ist doch kein Problem.

Ältere Studenten jedoch, die die Zahl 20 bereits vor längerer Zeit überschritten haben, haben sich wahrscheinlich eher mal mit ihrer Altersvorsorge beschäftigt. Im Idealfall zahlen sie sogar schon Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge. Denn machen wir uns nichts vor, allzu rosig sieht unsere gesetzliche Rente nicht aus.

Und das Beste an der ganzen Sache ist, dass wir gezahlte Beiträge von der Steuer absetzen können. Was es dabei alles zu beachten gibt, erfährst du jetzt.

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Was ist eine Rürup-Rente?

Du kannst dir sicherlich schon denken, dass Rürup keine Abkürzung ist. Bei vielen Vorsorgemodellen werden bei der Namensgebung die Begründer berücksichtigt. So war Riester seinerzeit zum Beispiel Arbeitsminister und der Herr Rürup war Wirtschaftsweise. Im Unterschied zur Rürup-Rente ist die Riester-Rente kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert.

Eine Rürup-Rente wird zudem nicht auf einen Schlag ausgeschüttet, sondern monatlich ausbezahlt und während der Anzahlungszeit verzinst. Sie wird auch als „Basis-Rente" betitelt. Zudem fördert der Staat den Versicherungsnehmer.

Frühestens mit 60 Jahren wird die Rürup-Rente lebenslang monatlich ausgezahlt. Bis es so weit ist, zahlen Versicherte Beiträge jeweils pro Monat, jährlich oder einfach als Einmalzahlung. Letztere Variante wird dabei steuerlich besonders begünstigt.

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Beiträge Rürup-Rente

Zusammen mit Beiträgen zur Rentenversicherung sind geleistete Rürup-Zahlungen im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Bis 2025 wirken sie sich bis zu einem festgesetzten Prozentsatz steuermindernd aus. Wie hoch dieser Prozentsatz ausfällt, wird jedes Jahr aufs Neue bestimmt. 2025 soll der Satz letztlich bei 100% liegen.

Übrigens: Wer bereits ab 2016 eine Rürup-Rente ausgezahlt bekommt, muss davon ein Leben lang nur 72% versteuern.

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Rürup-Rente ohne Kapitalwahlrecht

Bevor ein Rürup-Rentenvertrag abgeschlossen wird, müssen lebenslange Rentenzahlungen vereinbart werden. Dabei dürfen die Kapitalansprüche nicht kapitalisierbar sein. Kurz: Der Vertrag darf kein Kapitalwahlrecht enthalten. Die Versicherungsgesellschaft darf zudem keine Kapitalzahlungen wie zum Beispiel Sterbegeld zahlen.

Diese Regelung wurde 2015 gelockert. Seitdem kann der Versicherte 12 Monatsrenten zusammenfassen lassen und als Kleinbetragsrente empfangen. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente nicht höher ist als 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße.

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Wie werden Beiträge von der Steuer abgesetzt?

Alle abgeschlossen Verträge haben gemeinsam, dass sich die steuerliche Förderung immer auf die gezahlten Beiträge bezieht, wobei allerdings Höchstbeträge greifen.

Alleinstehende/Verheiratete

  • können Beiträge als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von der Steuer absetzen
  • ab 2025 erfolgt volle Förderung durch den Staat durch das Absetzen der gesamten Beiträge
  • seit 2015 wird Höchstbetrag gekoppelt an Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung
  • so können Alleinstehende 22.767€ und Verheiratete 45.534€ absetzen, 82% davon wirken sich steuermindernd aus (Stand 2016)

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