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Auslandsstudium von der Steuer absetzen

Welche Voraussetzungen für mögliche Steuereinsparungen müssen erfüllt werden?

Studieren im Ausland ist im Trend. Die USA bilden die beliebteste Nation für ein Auslandsstudium, aber auch Österreich, die Niederlande und Ungarn sind vorne mit dabei. Doch für viele stellt sich die Frage, ob die Kosten für das Auslandsstudium womöglich von der Steuer absetzbar sind. Im folgenden Artikel werden die Voraussetzungen für mögliche Steuereinsparungen erläutert.

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Welche Kosten können abgesetzt werden?

Mittlerweile ist bekannt, dass eine Steuerklärung für Studenten sinnvoll ist, denn bestimmte Kosten sind auch für sie von der Steuer absetzbar. Insbesondere ein Auslandsstudium kann teuer werden. Hierbei gilt jedoch: Wenn die absolvierten Prüfungen in Deutschland in vollem Umfang anerkannt werden, können die Studienkosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Gleiches gilt zum Beispiel auch für die Kosten eines ausbildungsinternen Praktikums im Ausland.

In der Regel sind folgende Kosten absetzbar:

  • Kosten für die Bewerbung
  • Kosten für Sprachtests
  • Studiengebühren beziehungsweise Semesterbeiträge
  • Fachliteratur und Schreibmittel
  • Reisekosten
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Zinsen für einen Studienkredit
  • Kosten der Auslandskrankenversicherung

Neben den Belegen für die entstandenen Kosten benötigt das Finanzamt jedoch zusätzlich Nachweise über die erfolgreichen Prüfungen und Abschlüsse, die im Ausland vergeben wurden.

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Regelung bei Zuschüssen

Erhält der Student oder die Studentin ein Stipendium, welches den Lebensunterhalt für den Auslandsaufenthalt finanziert, ist eine Verrechnung mit den anfallenden Kosten nicht notwendig. Anders ist die staatliche Unterstützung durch BAföG geregelt, welche durchaus verrechnet werden muss, wenn sie beispielsweise speziell für die Unterkunft im Ausland gewährt wurde.

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Erstes oder zweites Studium

Das Finanzamt unterscheidet bei Steuereinnahmen stets zwischen Erstausbildung und Zweitstudium – sowohl bezüglich inländischer Ausbildungskosten als auch bei finanziellen Aufwendungen für ein Auslandsstudium.

Für die meisten Bachelorstudierenden, welche sich in der Erstausbildung befinden, sind nur Kosten bis zu 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig.

Wenn hingegen vor dem Studium bereits eine Ausbildung absolviert wurde oder es sich um einen dualen Studiengang handelt, können die Kosten für das Auslandsstudium unbegrenzt als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Gleiches gilt auch für ein Masterstudium oder eine Promotion.

Das Finanzamt prüft jedoch gleichzeitig, ob die beruflichen Chancen durch einen Auslandsaufenthalt verbessert werden. Zudem ist es notwendig, als Vollzeitstudent eingeschrieben zu sein und einen regulären Semesterstundenplan vorzuweisen.

Die Aufwendungen für ein ausbildungsinternes Praktikum im Ausland lassen sich übrigens immer als Werbungskosten absetzen.

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Auslandspraktikum richtig versteuern

Handelt es sich um vergütetes Auslandspraktikum, ist man in dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, steuerpflichtig. Aber auch dort kann eine Steuererklärung am Ende des Auslandsaufenthalts eingereicht werden – zumindest, wenn der Praktikant mindestens 183 Tage lang dort wohnhaft war.

Eine Ausnahme von dieser Frist bildet Frankreich. Wer dort in einem Unternehmen weniger als 183 Tage lang tätig ist und nachweisen kann, dass dies dem Erhalt der „notwendigen praktischen Ausbildung“ dient, kann die Einkünfte weiterhin in Deutschland versteuern. Vor Antreten eines Auslandspraktikums sollten sich die Interessierten in jedem Fall über die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Heimat- und Gastland informieren.

Weitere Informationen zum Steuerrecht sind auf dem kostenlosen Ratgeberportal www.anwalt.org/steuerrecht/ zusammengestellt.