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Was es mit der Arbeitnehmer-Sparzulage auf sich hat

Wenn es um Steuern geht, gibt es so einiges, das einem fremd ist.

Sparen, sparen, sparen - die Oma liegt einem fast noch im Ohr. Immer, wenn eine neue Shopping-Tour beendet wurde, ruft einem das schlechte Gewissen die mahnenden Worte der weisen und erfahrenen Menschen ins Gedächtnis. Aber was ist schon dabei, für ein paar hundert Euro Klamotten gekauft zu haben?

Im Prinzip nichts, würde das Konto nicht so tiefrote Zahlen schreiben. Oder aber der angesparte Betrag im Nu geplündert wurde. Die Deutschen gehören trotz Niedrig-Zinsen immer noch zu den Sparern. Kaum jemand hebt sein Geld vom Konto ab und investiert in Immobilien, Edelmetalle, Aktien und Co.

Gut, dass der Staat im Zusammenhang mit der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage an unsere Zukunft denkt, damit es uns im Alter wenigstens ein Stück weit besser geht. Denn sind wir mal ehrlich zu uns selbst - so richtig genießen werden wir den Ruhestand von der mickrigen Rente wohl eher nicht. Doch was hat es eigentlich auf sich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage?

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Um was handelt es sich bei der Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein Zuschuss des Staates für vermögenswirksame Leistungen. Das können Geldleistungen sein, die der Arbeitgeber extra für seine Mitarbeiter anlegt.

Grundsätzlich wird dabei in Beteiligungssparen und Bausparen unterschieden. Beim Beteiligungssparen übernimmt der Angestellte entweder Anteile am Unternehmen oder für diesen wird in Aktienfonds investiert. Beim Bausparen wird, wie der Name schon vermuten lässt, ein Vermögen für Immobilieneigentum angespart. Bei der zweiten Variante kann der Arbeitnehmer zudem noch neben der Arbeitnehmer-Sparzulage zusätzlich von der Wohnungsbauprämie profitieren.

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Beteiligungssparen

Zu welchen Teilen sich der Staat in Form einer Arbeitnehmer-Sparzulage beteiligt, regelt der Paragraf 13 Absatz 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz. Der derzeitige Höchstbetrag liegt für Alleinstehende bei 400€. Für Verheiratete gelten 800€. Davon nimmt die Arbeitnehmer-Sparzulage 20% in Anspruch. Die Zulage beträgt dann maximal 80€ (Ledige) bzw. 160€ (Verheiratete).

Hinweis: Die Zulage gibt es nur, wenn die zu versteuernden Einnahmen 20.000€ nicht überschreiten. Seit 2009 werden zur Ermittlung der Einkommensgrenze keine Kapitaleinkünfte hinzugezogen.

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Bausparen

Im Bereich des Bausparens beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 9% für vermögenswirksame Leistungen. Der Höchstbetrag beträgt für Ledige 470€ und für Verheiratete 940€. Die Zulage beträgt dann maximal 43€ (Ledige) bzw. 86€ (Verheiratete).

Auch bei dieser Variante gibt es einen Haken. Das zu versteuernde Einkommen darf nicht mehr als 17.900€ betragen. Für Ehepartner gilt wieder der doppelte Wert. Zudem werden wie beim Beteiligungssparen keine Kapitaleinkünfte berücksichtigt.

Antrag

Das Allerwichtigste zum Schluss: Um von einer Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren zu können, ist es essentiell, einen entsprechenden Antrag (Anlage VL) der Einkommensteuererklärung beizufügen. Normalerweise schicken Kreditinstitute die Anlage am Ende eines Kalenderjahres automatisch zu. Andernfalls kann das Formular auch ganz einfach beim Finanzamt angefordert werden.

Hinweis: Der Antrag muss jeweils spätestens vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres eingegangen sein. Wird diese Frist versäumt, verfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage.

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