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Warum Studenten über Altersvorsorge nachdenken sollten

Für viele Studenten ist das Thema noch ziemlich weit entfernt. Dabei lohnt es sich sehr, sich schon während der Ausbildung Gedanken über seine Altersvorsorge zu machen.

Wir waren jung und brauchten das Geld – immer noch eine beliebte „Ausrede“, um Jobs zu rechtfertigen, die in späteren Jahren niemand mehr freiwillig machen würde. Was dabei vielfach übersehen wird: In genau diesen späteren Jahren wird der Bedarf an Geldmitteln nicht etwa weniger. Natürlich möchte sich niemand schon im Studentenalter Gedanken über mögliche zukünftige Unannehmlichkeiten wie Altersarmut machen. Das macht die Beschäftigung mit einem rechtzeitigen Einstieg in die Altersvorsorge aber nicht weniger sinnvoll. Selbst bei chronisch knappen Kassen.

Spare in der Zeit …

Man sollte meinen, dass es während des Studiums schon genug Dinge gibt, über die man sich Gedanken machen muss. Prüfungen, Anmeldefristen, Praktika – der Terminkalender ist normalerweise ziemlich voll, auch mit kurzen Ausflügen zu den angenehmen Seiten des Lebens zwischendrin, wenn sich eine Gelegenheit bietet. Da bleibt wenig Zeit, sich Gedanken über die Zukunft zu machen. Beziehungsweise spielen beim Pläneschmieden höchstwahrscheinlich viele Dinge eine Rolle, aber wie genau du deinen Lebensabend verbringen willst, wird wohl bestenfalls mit vagen Vermutungen verbunden sein.

Keine davon wird ein Leben am Existenzminimum vorsehen, stattdessen sollen nach dem Ausstieg aus dem Erwerbsleben die Früchte von eben diesem geerntet und vor allem genossen werden. Das scheint alles noch so unendlich weit weg und der Zeitraum, die notwendigen finanziellen Reserven für ein beschauliches Rentnerdasein zu schaffen, noch furchtbar lang. Deshalb wird das Thema Altersvorsorge vermutlich keinen Platz auf deiner Agenda haben. Diesen sollte es aus verschiedenen Gründen aber vielleicht doch haben, selbst wenn du nur eine ungefähre Vorstellung davon haben solltest, wie es für dich nach dem Studium weitergehen soll.

Aber vovon denn sparen?

Da es die Altersvorsorge selbstverständlich nicht umsonst gibt, stellt sich die Frage, wovon genau denn die Investitionen in den Lebensabend bezahlt werden sollen. Im Studium steht den allerwenigsten ein großes Einkommen zur Verfügung, selbst Stipendien und Studienkredite erlauben kein Leben in Saus und Braus, geschweige denn, große Rücklagen für spätere Jahre zu bilden. Das „Knapp-bei-Kasse“-Problem, das sich zumindest in Teilen durch verschiedene Nebentätigkeiten weniger prekär gestalten lässt, ist trotz allem ein weit verbreitetes. Semesterbeiträge, Miete, Lehrmaterialien und die Lebenshaltungskosten werden den größten Teil der monatlich zur Verfügung stehenden Einnahmen „verschlingen“.

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Abgesehen davon wirkt sich das Studium auch an anderer Stelle auf das Einkommen aus – weil es im Vergleich zu den Ausbildungsberufen bedeutet, erst deutlich später überhaupt ins Berufsleben einsteigen und Geld verdienen zu können. Natürlich sollte sich durch einen akademischen Abschluss die Wahrscheinlichkeit verbessern, im Job aufgrund der Qualifikationen ein höheres Einkommen zu erzielen. Garantiert ist das allerdings keineswegs und wenn du erst mit 25 Jahren oder später den Einstieg in die Berufswelt schaffst, hatten andere schon fast zehn Jahre die Gelegenheit, in die Rentenversicherung einzuzahlen und Rücklagen zu schaffen. Von denen sind wiederum die wenigsten mit Schulden (BAföG oder Studienkredite, die zurückgezahlt werden wollen) in das Erwerbsleben gestartet.

Versicherungen müssen sein - warum nicht auch für das Alter?

Zu den ebenfalls weniger erfreulichen, aber trotzdem notwendigen Ausgaben zählen auch Versicherungen. Die sind in der Regel allerdings in überschaubarem Maße schmerzhaft für den Geldbeutel, da etwa die Krankenversicherung für Studenten für die Zeit des Studiums noch über die Eltern – oder genauer: die kostenlose Familienversicherung – laufen kann. Die finanzielle Belastung ergibt sich hier jedenfalls nicht spürbar. Noch dazu gehört die Krankenversicherung zusammen mit einer Vielzahl anderer Versicherungen und verschiedenen Altersvorsorge-Produkten – allen voran der klassischen Riester-Rente – zu den Ausgabeposten, die sich von der Steuer absetzen lassen.

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Der Kostenspar-Effekt ist sicherlich attraktiv, im Vordergrund sollte trotzdem die Absicherung stehen, die die Versicherungen bieten. Von denen können einige existenzielle Risiken mindern, die dir bislang gar nicht oder kaum bewusst waren – und die vorerst deutlich näher liegen als die Sicherung der Rente. Hierunter ist etwa die Haftpflichtversicherung zu zählen, die dich vor den Folgen von Schäden schützt, die du selbst verursacht hast. Damit bleiben dir bei kleineren Missgeschicken oder schwereren Unfällen vor allem finanzielle Belastungen erspart, die unter Umständen recht heftig werden können. Studenten profitieren auch hier von der Familienversicherung.

Noch schwerwiegender können die Einschnitte bei einer mangelnden Absicherung gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit sein. Auch das liegt möglicherweise in relativer Ferne, die statistischen Chancen stehen allerdings recht ungünstig – und das Durchschnittsalter der Betroffenen sinkt immer weiter. Das Problem ohne Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine staatliche Rente erhält nur, wer bereits mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Daher empfiehlt es sich, besser schon früher über einen Abschluss nachzudenken.

Deshalb macht Vorsorge trotzdem Sinn

Auf der Dringlichkeitsliste kommt die Altersvorsorge aus den genannten Gründen hinter diesen Versicherungen, unwichtig wird sie dadurch dennoch nicht. Einer der Gründe, der spätere Einstieg in eine Erwerbstätigkeit, wurde bereits genannt. Auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters wird in dieser Hinsicht nicht helfen können, das gewissermaßen verlorene Einkommen (und die damit verbundenen Beiträge zur Rentenversicherung) zu kompensieren. Darüber hinaus ist die Zeit noch in anderer Hinsicht ein überaus wichtiger Faktor: Der demografische Wandel erscheint zwar als gesellschaftliches Problem, aber es betrifft letztlich jeden Einzelnen.

Wenn die Menschen immer älter werden, müssen sie auch immer länger versorgt werden. Dass eine steigende Zahl älterer Menschen eine Belastung für den Generationenvertrag ist, soll hier nicht das Thema sein. Viel wichtiger ist unter diesem Aspekt die Bedeutung der rechtzeitigen Vorsorge. Der finanzielle Aufwand aus staatlichen Mitteln wird zunehmend größer, die zu diesem Zweck getätigten Einnahmen aber eben nicht in gleicher Weise.

Daher gewinnt beispielsweise die private Altersvorsorge an Bedeutung, um eventuelle Versorgungslücken später noch schließen zu können. Der Vorteil: Wie etwa bei der Berufsunfähigkeitsrente ist auch bei der privaten Altersvorsorge in erster Linie wichtig, überhaupt tätig zu werden. Große Summen müssen erst einmal nicht investiert werden, auf den Einstieg kommt es an. Sollte das Einkommen nach dem Studium entsprechend ansteigen, kann auch mit den Beitragszahlungen so verfahren werden. Tatsächlich muss für eine ausreichend hohe Rentenzahlung bei einem späteren Einstieg mit höheren monatlichen Beiträgen gerechnet werden.

Verschiedene Wege der privaten Altersvorsorge

Die „normale“ Form der Altersvorsorge ist die gesetzliche Rentenversicherung. An ihr gibt es kein Vorbeikommen, selbst bei kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigungen wird sie relevant. Aus diesem Grund wird sie an späterer Stelle eingehender behandelt. Hier nun soll es um die Formen der Altersvorsorge gehen, bei denen du selbst ein Mitspracherecht und die Entscheidungsfreiheit hast.

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Der Klassiker: Die Riester-Rente

„Geriestert“ wird in Deutschland seit 2002, mit Hilfe staatlicher Zulagen und gefördert durch einen Sonderausgabenabzug soll sie seither den Einstieg in die private Altersvorsorge erleichtern. Die jährliche Förderung von Staatsseite hat einen Umfang von 154 Euro, das ist die Grundzulage, die alle Riester-Versicherten erhalten. Der Vorteil für dich als Student: Du kannst diesen Betrag schon mit dem Einzahlen des Mindesteigenbetrags von 5 Euro im Monat bekommen. Darüber hinaus kann für das laufende Jahr mit einer Erhöhung der Grundzulage gerechnet werden, die dann voraussichtlich bei 165 Euro liegen wird.

Praktisch, falls du nur zeitweise beschäftigt bist, ist außerdem, dass kein regelmäßiges Einkommen notwendig ist, um die Zulage zu erhalten. Daher reichen auch zeitlich begrenzte Jobs, etwa während der Semesterferien aus. Es gilt nämlich nicht, wie lange du arbeitest (und damit rentenversicherungspflichtig bist), sondern ob das überhaupt der Fall ist. Bei Abschluss eines Riester-Vertrags vor Vollendung des 25. Lebensjahres winken zudem (einmalig) 200 Euro, die als Berufseinsteigerbonus verzeichnet werden.

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Quelle Infografik: Continental-Studentenumfrage

Die Sache hat allerdings auch einen Haken: Als Student bist du zunächst nicht förderberechtigt, der Anspruch gilt unmittelbar nur für rentenversicherungspflichtige Personen, die zudem unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bist du lediglich „Student“, besteht keine Versicherungspflicht, d.h. es fehlt die Voraussetzung für die Zulagenberechtigung. Wie kannst du dann trotzdem an einen Riester-Vertrag samt der staatlichen Förderung kommen? Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die einfachste Lösung lautet, einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob anzunehmen. Entspricht der lediglich einer geringfügigen Beschäftigung, ist das kein Hindernis – in diesem Fall musst du allerdings auf die Befreiung von der Versicherungspflicht verzichten und als sogenannter „Aufstocker" den Arbeitgeberbeitrag soweit erhöhen, dass ein Riester-Vertrag möglich wird. Bedeutet unter dem Strich zwar weniger Geld in der Haushaltskasse, dafür aber eben mehr für das Alter.

  • Eine mittelbare Förderberechtigung kann über einen Ehegatten erreicht werden. Einzige Bedingungen hierbei sind, dass dieser Anspruch auf die staatlichen Zulagen hat und über einen eigenen Riester-Vertrag verfügt.

Bei einem vergleichsweise geringen Einsatz von 60 Euro im Jahr lässt sich somit schon recht früh ein Grundstock für den Lebensabend anlegen. Wie genau die spätere Riester-Rente erwirtschaftet werden soll, ist wiederum von deiner eigenen Entscheidung abhängig – es gibt verschiedene Produkte, die mit mehr oder weniger Risiko verbunden sind.

  • Die Riester-Rente ist dabei das klassischste, aber zugleich auch unflexibelste Modell – bietet aber dafür von Anfang an eine Mindestrente.
  • Solltest du beim Thema Geldanlegen generell der eher konservative und sicherheitsorientierte Typ sein, könnte ein Riester-Banksparplan eine Alternative sein, verschiedene Rendite-Modelle und Auszahloptionen machen ihn zudem etwas variabler als die „normale“ Riester-Rente. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus dürfte es allerdings schwierig werden, einen solchen Banksparplan derzeit noch abschließen zu können – viele Banken haben sie aus ihrem Angebot genommen, weil die Sparpläne für sie zu teuer wurden.
  • Die höchste Rendite versprechen Riester-Fondssparpläne, allerdings ist mit ihnen auch das größte Risiko verbunden – und das besteht unter Umständen darin, schlussendlich doch nur die garantierten Einzahlungen ausgezahlt zu bekommen, ohne tatsächlich das finanzielle Polster für den Ruhestand vergrößert zu haben.
  • Die Altersvorsorge lässt sich ansonsten auch mit vergleichsweise konkreten Plänen verbinden – beim Wohn-Riester wird nämlich ein Bausparvertrag abgeschlossen, damit soll zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erleichtert werden. Ziel ist hierbei das mietfreie Wohnen in der Rentenphase. Die Eigenheimrente kann bei der Umsetzung dieses Vorhabens auf unterschiedliche Weise eingesetzt werden.

Wer schon im Berufsleben steht: die betriebliche Altersvorsorge

Im deutschen Alterssicherungssystem steht die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge. Tatsächlich ist die freiwillige betriebliche Sozialleistung sogar älter als die gesetzliche Rentenversicherung. Die ursprünglich nur vom Arbeitgeber geleistete Vorsorge wurde mit der Zeit jedoch soweit angepasst, dass sich auch die Arbeitnehmer selbst am Aufbau einer Betriebsrente beteiligen können. Seit 2002 besteht dazu ein grundsätzliches Recht, einen Teil des Einkommens im Zuge der sogenannten Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einfließen zu lassen.

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Diese Möglichkeit besteht sogar für Minijobber. Allerdings macht die betriebliche Altersvorsorge in einem solchen Fall nur dann Sinn, wenn auch der Arbeitgeber einen Beitrag dazu leistet. Müssen die Einlagen vollständig aus der eigenen Kasse bezahlt werden, ist dieses Angebot womöglich zu teuer. Ansonsten und gerade dann, wenn nach dem Studium ein Verbleib bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber als sicher betrachtet werden kann, bringt die Betriebsrente einige Vorteile mit sich:

  • Im Vergleich zu privaten Altersvorsorgeprodukten ist sie für die Arbeitnehmer deutlich einfacher zu handhaben – denn die Auswahl des Anbieters sowie die Formalitäten übernimmt der Arbeitgeber.
  • Selbst in nicht-tariflich geregelten Arbeitsverhältnissen beteiligen sich die Arbeitgeber häufig am Aufbau der Betriebsrente.
  • Wie bei der Riester-Rente gibt es auch bei der Betriebsrente Unterstützung vom Staat. Zum einen in Form von Steuer- und Beitragsersparnissen (befreit ist ein Betrag bis zu 2.856 Euro) oder Zulagen.

Die Möglichkeit, mit Hilfe der staatlich geförderten Vorsorgevarianten Steuern zu sparen, ist allerdings wirklich erst dann relevant, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht – ansonsten gilt der Grundfreibetrag von 8.820 Euro im Jahr, bis zu dem ohnehin keine Steuern gezahlt werden müssen.

Wer selbstständig im Berufsleben steht: die Rürup-Rente

Das gilt in gleicher Weise für die Rürup-Rente, die sich als einziges staatlich gefördertes Angebot an Selbständige richtet. Solange der jährliche Einkommensteuergrundfreibetrag nicht überschritten wird, können auch die steuerlichen Vorteile, die sich aus der Veranlagung als Sonderausgaben ergeben, nicht in Anspruch genommen werden.

Schwierig abzuschätzen ist darüber hinaus, wie wertvoll diese Steuerersparnisse letztlich, also beim Eintritt ins Rentenalter, sind. Richtig ist zwar, dass von Jahr zu Jahr ein größerer prozentualer Anteil der Beiträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden kann (im Jahr 2025 liegt dieser Anteil dann übrigens bei 100 Prozent). Beim Eintritt in das Rentnerdasein muss die ersparte Rente allerdings – wie bei der gesetzlichen Rente – nachgelagert versteuert werden. Da die Basis- oder Rürup-Rente sich unter dem Gesichtspunkt der Steuervorteile ohnehin erst ab einem vergleichsweise hohen Einkommen auszahlt, dürfte sie für dich vorläufig kaum von Relevanz sein.

Kein Weg vorbei: Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Rentenversicherung

Wie schon gesagt, die Form der Altersvorsorge, mit der sich im Grunde genommen alle Erwerbstätigen auseinandersetzen müssen, ist die gesetzliche Rente. Inwieweit du als Student betroffen bist, hängt immer auch von der Art und Weise ab, wie du während deines Studiums deine Brötchen verdienst. Die Form der Beschäftigung entscheidet nämlich darüber, ob du als versicherungspflichtig eingestuft wirst – oder eben nicht.

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Finanzhilfen für das Studium: Studentenjobs und die Rentenversicherung

Eine in gewisser Weise gute Nachricht gibt es, falls du zur finanziellen Aufbesserung deines Studentenlebens nur einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehst. Dann bestehen keine Obergrenzen für deinen Verdienst, ab denen Sozialversicherungsbeiträge fällig würden. Die Voraussetzung hierfür ist ein Arbeitsverhältnis, das nicht länger als drei Monate (mit maximal fünf Arbeitstagen) bestanden hat bzw. das nicht mehr als 70 Arbeitstage (auf das Kalenderjahr gerechnet) umfasst hat.

Alles über diesen Rahmen hinaus wird zu einem sogenannten „Gleitzonenfall“, bei dem die Sozialversicherungsbeiträge je nach Höhe des monatlichen Einkommens gestaffelt werden.

Dauerhaft beschäftigt als Student

Solltest du einer dauerhaften Beschäftigung nachgehen, besteht die Versicherungspflicht hingegen vollkommen unabhängig von der Einkommenshöhe oder der wöchentlichen Arbeitszeit. Es bestehen allerdings unterschiedliche Regelungen, je nach Umfang der Erwerbstätigkeit. Ein weiterer Sonderfall sind Praktika.

Minijobs

Was allgemeinhin unter dem Begriff der „Minijobs“ geführt wird, umfasst eigentlich zwei unterschiedliche Arten der geringfügigen Beschäftigung:

  • eine auf Dauer angelegte geringfügig entlohnte Beschäftigung oder
  • eine lohnunabhängige kurzfristige, also von Anfang an zeitlich begrenzte Beschäftigung.

Hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes sind diese beiden Formen deckungsgleich, denn der folgt aus keiner. Eine Rentenversicherungspflicht besteht hingegen für 450-Euro-Minijobs im Sinne einer dauerhaften Beschäftigung schon. Die Beitragsleistung fällt dabei in der Hauptsache dem Arbeitgeber zu. Die kurzfristigen geringfügigen Beschäftigungen sind, unabhängig von der Höhe des Verdienstes, sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber beitragsfrei.

Bezüglich der Altersvorsorge bietet dir eine geringfügige Dauerbeschäftigung mehrere Vorteile: Zum Beispiel bedeutet sie vollwertige Beitragszeiten für die Rente, das heißt, mit jedem Monat in einem solchen Beschäftigungsverhältnis erhöhst du deinen späteren Rentenanspruch. Zusätzlich von Vorteil ist der vergleichbar geringe Anteil, den du dabei selber zu tragen hast. Der liegt lediglich bei der Differenz zwischen Arbeitgeberanteil (15 Prozent des Bruttoverdienstes) zum normalen Beitragssatz (18,7 Prozent) – effektiv macht das für dich 3,7 Prozent.

Achtung: Bist du in einem Privathaushalt beschäftigt, sieht die Sache deutlich anders aus. Hier beträgt der Arbeitgeberanteil nur 5 Prozent, entsprechend höher ist der Eigenanteil.

Grundsätzlich ist es auch möglich, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dadurch entfällt zwar einerseits dein Beitragsanteil, andererseits verlierst du damit allerdings auch die Beitragszeiten in der Rentenversicherung.

Midijobs und befristete Beschäftigungen

Mit einem Midijob bewegst du dich in der schon erwähnten Gleitfallzone. Das entspricht einem dauerhaften Verdienst von mehr als 450 Euro im Monat, bei dem du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Hiervon hängt außerdem dein Status als ordentlicher Studierender bzw. Werkstudent ab, denn dein Hauptaugenmerk und damit auch der Großteil deiner Arbeitskraft sollten schließlich dem Studium gelten.

Der Verdienst spielt dabei keine Rolle, anders als bei der Aufteilung der Beitragssätze. Bei einem Monatsverdienst von 450,01 bis 850 Euro reduziert sich der Arbeitgeberanteil, während dein eigener Anteil bei einem Verdienst von 850 Euro der vollen Beitragshöhe entspricht. In diesem Kalenderjahr wären das im Monat rund 80 Euro.

Zur Berechnung der für dich relevanten Beiträge wird dein tatsächlicher Verdienst mittels einer bestimmten Formel in einen Fiktivverdienst umgewandelt, aus dem wiederum die Gesamtbeiträge für die jeweiligen Versicherungszweige (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung) entnommen werden können. Von diesen werden die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsleistungen (diese allerdings auf Basis des tatsächlichen Verdienstes) abgezogen – die Restbeträge sind die individuellen Beitragsleistungen, die dir zufallen.

Befristete Beschäftigungen sind zunächst einmal nicht versicherungspflichtig. Es gelten dazu die bereits angegebenen Bedingungen (drei Monate oder 70 Arbeitstage). Das ändert sich allerdings, falls du länger als diese drei Monate arbeiten solltest, dann greift die Rentenversicherungspflicht. Das gilt auch, wenn du mehrere zeitlich begrenzte Beschäftigungen annimmst, die in ihrer Summe den genannten Umfang überschreiten. Bei mehr als 26 Wochen giltst du darüber hinaus nicht mehr als Aushilfe, sondern als richtiggehender Arbeitnehmer und bist damit vollumfänglich sozialversicherungspflichtig.

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Die Regeln für das Praktikum

Praktika wirst du möglicherweise nicht unbedingt als Arbeit im Sinne einer richtigen Erwerbstätigkeit betrachten – und damit liegst du schon richtig. Ebenso richtig ist allerdings auch, dass ein Praktikum dazu dient, dir im Zuge einer betrieblichen Berufsbildung die damit verbundenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu vermitteln. Dadurch wird es zu einer Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung und wird somit versicherungspflichtig. Das obligatorische „Aber“ hierbei – es gibt selbstverständlich Ausnahmen.

  • Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum Sieht die Studien- oder Prüfungsordnung ein Praktikum vor, besteht dafür keinerlei Sozialversicherungspflicht. Dabei spielen auch die Wochenarbeitszeit oder ein möglicher Verdienst keine Rolle.
  • Freiwilliges Zwischenpraktikum Bei einem freiwilligen Zwischenpraktikum mit einem Verdienst, der die 450-Euro-Grenze einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreitet, gelten genau diese Regeln.
  • Vor- und Nachpraktikum Musst du vor oder nach deinem Studium ein Praktikum machen, wirst du als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer eingestuft. Es gilt als betriebliche Berufsbildung und dann sind sowohl der zeitliche Rahmen als auch die Verdienstobergrenze unerheblich – denn die Minijob-Regelungen gelten in diesem Fall nicht.

… so hast du in der Not

Falls du ohnehin schon dabei bist, Zukunftspläne zu schmieden – insbesondere solche, die über das Ende des Studiums hinausgehen –, solltest du vielleicht noch einen Schritt weitergehen. Und gleich auch die Zeit nach deinem Berufsleben in die Planungen einschließen. Denn so fern das Rentnerdasein aktuell auch sein mag, die Studienzeit bietet bereits einige Möglichkeiten, für diesen Lebensabschnitt vorzusorgen. In manchen Fällen habt ihr ohnehin kaum eine Wahl, euch mit der Rentenversicherung auseinanderzusetzen und gerade bei der privaten Altersvorsorge lassen sich schon jetzt zu günstigen Bedingungen die ersten Maßnahmen ergreifen, um den Lebensabend entspannter und mit einem ausreichenden finanziellen Ruhepolster angehen zu können.