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Unglaublich, aber wahr: Diese Steuern gab es tatsächlich mal

Manchmal traut man seinen eigenen Augen nicht.

In der Welt geht es oftmals ziemlich skurril zu. Menschen stürzen sich aus der Stratosphäre in Richtung Erde, in irgendeinem Dorf in Großbritannien wird Käse einen Abhang hinuntergeworfen, damit Verrückte diesem hinterrennen können und es gibt Weltmeisterschaften im Luftgitarrespielen.

Wir sind äußerst kreativ, wenn es um Blödsinn geht. Im Vordergrund steht dabei immer der Spaß - und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Dass das deutsche Steuerrecht auch mit viel Witz daher kommen kann, ist vielen nicht bewusst. Eher denken wir sofort an Papierkram und Bürokraten-Deutsch.

Allerdings gibt es dann doch so einige Perlen, die so unglaublich erscheinen, dass wir niemals annehmen würden, dass es sie jemals gegeben hat. Wir haben uns mal auf die Suche begeben und sind auf ein paar Absurditäten gestoßen. Einige erklären sich aus dem historischem Kontext, bei anderen kann man wiederum nur den Kopf schütteln.

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Essigsäuresteuer

Wenn es ums Essen geht, ist auch der Staat kreativ. Zumindest war er es im frühen 20. Jahrhundert. 1909 wurde im Zusammenhang mit dem Branntweinsteuergesetz die sogenannte Essigsäuresteuer eingeführt. Hintergrund war der, dass die Reichsfinanzen aufgebessert werden sollten. Die Bagatellsteuer ist kurioserweise sogar 1949 in den Bund übergegangen. Erst 1981 wurde sie abgeschafft. Aber wer weiß, vielleicht droht uns schon bald eine neue Steuer auf Lebensmittel.

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Hypothekengewinnabgabe

Im Zuge der Inflation von 1923 wurden diverse steuerliche Maßnahmen getroffen, die dem Geldentwertungsprozess entgegenwirken sollten. Mit der Hypothekengewinnabgabe, damals auch Hauszinssteuer oder Aufwertungssteuer genannt, wurden die einzelnen Länder dazu verpflichtet, Geld in die Staatskasse zu treiben. Lange Bestand hatte die Steuer allerdings nicht. Bereits ab 1931 wurde sie nach und nach wieder abgebaut. Erst Anfang der 50er Jahre gab es mit den Grundpfandrechten wieder Abgabepflichten, die sich das Prinzip der Hypothekengewinnabgabe zu eigen machten. 1979 war der Spuk dann endgültig vorbei.

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Kernbrennstoffsteuer

Bei dieser Steuer müssen wir gar nicht allzu weit in die Vergangenheit schauen. Die Kernbrennstoffsteuer wurde 2011 eingeführt. Sie betraf Kernkraftwerke, die elektrischen Strom aus der Spaltung von Kernbrennstoffen produzierten. Befanden sich in den Brennelementen der Kraftwerke Plutonium 239, Plutonium 241, Uran 233 oder Uran 235, wurde die Steuer fällig. Pro Gramm mussten 145 Euro bezahlt werden. Knapp 6,3 Milliarden Euro kamen dem Fiskus zugute. Im April 2017 wurde die Kernbrennstoffsteuer vom Bundesverfassungsgericht kassiert.

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Leuchtmittelsteuer

Wer es im Mittelalter warm und gemütlich haben wollte, musste für Bienenwachs und Kerzen tief in die Tasche greifen. Zu Zeiten des Barocks gab es sogar eine Luxussteuer speziell für Kerzen. Später, gegen Ende des 19. Jahrunderts, wurden die herkömmlichen Leuchtmittel von Petroleumlampen abgelöst und die Abgabe wurde mehr oder weniger überflüssig. Folglich musste sich jemand im frühen 20. Jahrhundert überlegen, wie eine überarbeitete Steuer aussehen könnte. So wurde die Leuchtmittelsteuer ins Leben gerufen, die erst 1993 wieder abgeschafft wurde.

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Notopfer Berlin

Auch in Notsituationen entstehen neue Abgabepflichten. Allerdings handelte es sich bei dem sogenannten Notopfer Berlin um eine sinnvolle Steuer. Sie diente der Aufrechterhaltung der Luftbrücke. Entrichtet werden musste die Abgabe von natürlichen und juristischen Personen. Bis zu 4 Prozent des Einkommens mussten abgetreten werden. Zusätzlich wurden auf jede Briefsendung noch 2 Pfennig als Briefmarkensteuer erhoben. Nachdem die Berlin-Blockade aufgelöst wurde, war 1958 auch Schluss für Notopfer Berlin.

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Salzsteuer

Ebenfalls bis 1993 existierte die Salzsteuer, die es in ihrem Ursprung bereits schon im Fränkischen Reich gegeben hat. Mit ihr wurde der zwischenstaatliche Verkehr besteuert. Ab 1867 wurde die Salzsteuer als Fabriksteuer erhoben. Immerhin wurden 12 DM für 100 Kilogramm Salz fällig. Abgeschafft wurde die Abgabe dann endgültig im Rahmen des EG-Binnenmarktes, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

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Speiseeissteuer

1930 gab der damalige Reichspräsident eine Notverordnung bekannt, aus der die Speiseeissteuer hervorging. Dabei handelte es sich um eine kommunale Steuer, die das letzte Mal in Bayern im Jahre 1971 entrichtet werden musste. Sie wurde allerdings nur dann fällig, wenn das Speiseeis direkt an Ort und Stelle verzehrt wurde. Immerhin 10 Prozent des Verkaufspreises blechten die Bürger damals.

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Zuckersteuer

Bereits seit dem 16. Jahrhundert gab es eine Art Zuckersteuer. Dabei handelte es sich aber streng genommen um einen Zuckerzoll, der die Einfuhr von Rohrzucker besteuerte. Erst im 18. Jahrhundert entdeckten Europäer einheimische Pflanzen, die als Zuckerquelle dienten. Folglich wurde weniger importiert und der Staat nahm weniger Geld ein. So kam es, dass 1841 auf den inländischen Rübenzucker eine Zuckersteuer eingeführt wurde. Bis 1993 war die Abgabe Teil des deutschen Steuersystems und wurde in Folge des EG-Binnenmarktes wieder abgeschafft.

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